Seit Jahresbeginn ist der Fördertopf für E-Fahrzeuge wieder gefüllt. Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer stehen im heurigen Jahr für die Förderung von E-Mobilität insgesamt 46 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert wird übrigens nicht nur der Ankauf von E-Fahrzeugen, sondern auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Die Fördersätze für Privatpersonen sind Pauschalfördersätze, welche auf maximal 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt sind. Die Fördersätze für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine sind ebenfalls Pauschalfördersätze, welche auf maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt sind. Die Förderungen werden grundsätzlich NACH der Umsetzung gewährt (gemäß De-Minimis-Regelung). Sonderfahrzeuge, Baumaschinen und Off-Road Anwendungen mit elektrischem Antrieb (BEV, FCEV) sind ebenfalls förderfähig, der Fördersatz wird im Einzelfall berechnet.
Um eine Förderung zu bekommen ist eine Online-Registrierung notwendig. Alle Infos und Details gibt es unter www.umweltfoerderung.at