Abschaffung von Mehrfachstrafen

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Abschaffung von Mehrfachstrafen

Die Abschaffung des Kumulationsprinzips bei Verwaltungsstrafen wegen Lohn- und Sozialdumping bedeutet ab Herbst das Ende von Mehrfachbestrafungen und unverhältnismäßig hohen Strafen für unsere Unternehmen. „Die heute präsentierte Novellierung des Kumulationsprinzips im LSD-BG setzt unternehmerfeindlichen und existenzbedrohenden Mehrfachstrafen ein Ende. Das entlastet heimische Betriebe und stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit“, freut sich Direktor Ulf Schneller. „Ein erster Schritt unserer langjährigen Forderung nach Abschaffung des Kumulationsprinzips wurde damit endlich beschlossen.“ Das Kumulationsprinzip besagt, dass bei mehreren Verwaltungsübertretungen die einzelnen Strafen nebeneinander zu bemessen und zu verhängen sind.

Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass viele Betriebe bei kleinen Verstößen hart bestraft wurden. Fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen von 78 Arbeitnehmern führten z.B. zu 78 einzeln mit je 200 Euro festgesetzten Strafen. So kam es zu einer – für einen Formalfehler – weit überzogenen Strafe von 15.600 Euro. Ab 1. September 2021 wird es hier nur noch eine gemeinsam bemessene und verhältnismäßige Strafe geben. „Durch die Neuregelung wird sichergestellt, dass bei schweren Verstößen weiterhin konsequent und bei kleineren Versehen mit Augenmaß agiert werden kann. Das hilft unseren Betrieben, die ohnehin tagtäglich alles dafür tun, unterschiedlichste Auflagen sorgfältig umzusetzen“, so Schneller.

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