Wenn das Wetter schöner wird, zieht es die Menschen im ganzen Land in die Gastgärten. Damit diese auch ein attraktiver Treffpunkt für Jung und Alt sind, hat die Regierung eine Gastgartenoffensive gestartet. Gefördert werden laut Richtlinie Investitionen und ergänzende Sachaufwendungen, die der Schaffung zusätzlicher und Attraktivierung bestehender Verabreichungsplätze im Freien dienen.
Dabei bekommen die einreichenden KMU einen Zuschuss in der Höhe von maximal 20% auf ihre Investitionen. Die Untergrenze der förderbaren Kosten liegt bei 5.000 Euro und die Obergrenze beträgt 100.000 Euro. Die Investitionen und ergänzenden Sachaufwendungen müssen bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen und bezahlt werden. Entsprechende Ansuchen können bis 30. September über das ÖHT-Portal unter www.oeht.at eingereicht werden.