Ausfallsbonus als Wirtschaftshilfe

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Ausfallsbonus als Wirtschaftshilfe

Als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss II gibt es als Wirtschaftshilfe für die heimischen Unternehmen den Ausfallsbonus des Bundes. Diese Maßnahme kann ab 40% Umsatzausfall über FinanzOnline beantragt werden und soll einen wesentlichen Beitrag zur schnellen Liquiditätshilfe leisten.

Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalles und setzt sich jeweils zur Hälfte zusammen aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss des Umsatzausfalls sowie aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II. Die Antragstellung ist jeweils ab 16. des folgenden Monats beginnend im Feber möglich.

Alle Infos zum Ausfallsbonus gibt es online auf der Website des Finanzministeriums.

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