Die Eckpunkte der ökologischen Steuerreform

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Die Eckpunkte der ökologischen Steuerreform

Die ökologische Steuerreform war von Anfang an ein zentrales Projekt der Regierung und stellt mit 18 Milliarden Euro einen fairen Mix für einen starken Standort, Entlastung der Betriebe und Klimaschutz mit Hausverstand dar. Ein Hauptkern der Steuerreform ist es, den arbeitenden Mittelstand zu entlasten und dass Familien und Pensionisten, am Ende mehr Netto vom Brutto übrig bleibt. Das sind die Maßnahmen zur Stärkung des Mittelstandes:

  • Senkung der 2. Einkommensstufe von 35 auf 30 Prozent ab Juli 2022, das bringt Steuerpflichtigen bis zu 650 Euro Entlastung pro Jahr!
  • Senkung der 3. Einkommensteuerstufe von 42 auf 40 Prozent ab Juli 2023, das bringt eine maximale Entlastung von bis zu 580 Euro im Jahr!
  • Eine Reduktion der KV-Beiträge für kleine Einkommen ab Juli 2022, beginnend mit 1,7 Prozent. Davon profitieren insbesondere einkommensschwachen Personen und Familien.
  • Erhöhung des Familienbonus von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022. Das bringt pro Kind 500 Euro mehr Geld am Konto. Hinzu kommt die Erhöhung des Kindermehrbetrages auf 450 Euro.
  • Mitarbeiter-Beteiligungsmodell bis zu 3.000 Euro steuerfrei!

Um den aktuellen Aufschwung nachhaltig zu gestalten, Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen sowie KMUs zu entlasten, wurde folgendes beschlossen:

  • Unternehmen werden mittels der KÖSt Senkung von 25 auf 23% (1% 2023, 1% 2024) um bis zu 700 Mio. Euro entlastet
  • Investitionsfreibetrag inkl. Ökologisierungskomponente (insgesamt 350 Mio. Euro)
  • Carbon leakage: Entlastung bis zu 150 Mio. Euro für besonders CO2-intensive Unternehmen
  • Härtefallregelung: Entlastung bis zu 100 Mio. Euro für besonders belastete Betriebe
  • Befreiung Eigenstromsteuer (50 Mio. Euro)
  • Anhebung Gewinnfreibetrag von 13% auf 15%
  • Erhöhung geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro

Auch dem Klimaschutz wird in der Steuerreform ein hoher Stellenwert eingeräumt – allerdings mit Hausverstand! Das Ziel einer stufenweisen CO2-Bepreisung ist es Planungssicherheit für unsere Unternehmen zu schaffen und Klimapolitik mit Hausverstand zu betreiben. Die ökologische Wende wird nur gemeinsam mit allen Bürgern und der Wirtschaft gelingen und zwar mit Anreizen, statt mit Verboten und Einschränkungen. Insbesondere für den regionalen Raum und Pendler wird der Regionalbonus eingeführt: Konkret wird es ab 2022 eine Staffelung des Bonus in vier Stufen geben. Nämlich 100 Euro, 133 Euro, 167 Euro und 200 Euro.

Außerdem wird eine Sauber-Heizen Offensive mit einem Gesamtvolumen von 500 Mio. Euro umgesetzt:

  • Raus aus Öl und Gas (180 Mio. Euro)
  • Steuerliche Anreize Heizkesseltausch und Sanierung (180 Mio. Euro)
  • Heizkesseltausch für Einkommensschwache (80 Mio. Euro)
  • Förderpaket thermische Sanierung mehrgeschossiger Wohnbau (60 Mio. Euro)

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