„Mit der Umsetzung des Energiekostenzuschusses für Unternehmen wurde eine monatelange Forderung des Wirtschaftsbundes endlich umgesetzt. Die explodierenden Energiepreise sind das Damoklesschwert für unsere heimischen Betriebe. Die Bundesregierung hat mit dem Energiekostenzuschuss für Unternehmen nun einen essenziellen und längst überfälligen Schritt gesetzt, um Unternehmerinnen und Unternehmer zu entlasten und ihre existenziellen Sorgen um Betrieb und Mitarbeiter zu lindern“, sagt WB-Generalsekretär und Abg. z. NR. Kurt Egger.
Der Energiekostenzuschuss soll energieintensiven Unternehmen dabei helfen, steigende Energiekosten abzufedern. Die Förderung kann rückwirkend mit Frühjahr 2022 beantragt werden, das Fördervolumen beläuft sich auf über eine Milliarde Euro. Diese Entlastungsmaßnahme bringt eine Erleichterung für die österreichische Wirtschaft, es müssen aber weitere Schritte folgen.
Der Energiekostenzuschuss richtet sich an energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen. Als energieintensiv gelten Unternehmen, deren jährliche Energie- und Strombeschaffungskosten sich auf mindestens 3 % des Produktionswertes belaufen.
Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen werden analog der Förderrichtlinie „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“, Kleinst- und Kleinbetriebe im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert. Herangezogen werden die Energiekosten des Unternehmens 2022 und diese sollen halbiert werden (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30 % pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens 300 Euro (dies entspricht 2.000 Euro Energiekosten) und maximal 1.800 Euro (bei 12.000 Euro Energiekosten).