Ein wichtiger Schritt in einer herausfordernden Zeit – im Zuge der Steuerreform wird es für Selbständige künftig möglich sein, 100 Euro pro Monat für den Arbeitsplatz zuhause steuerlich abzusetzen.
„Mit der erleichterten Absetzung des Arbeitszimmers wurde unsere langjährige Forderung endlich umgesetzt. Die neue Regelung bildet die modernen Lebens- und Arbeitsverhältnisse ab und bringt für tausende EPUs eine große finanzielle Entlastung“, freut sich Direktor Ulf Schneller.
Die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers ist mit 100 Euro pro Monat pauschal geregelt, unabhängig von der Gegebenheit und Abgrenzbarkeit des Zimmers. Dies kommt insbesondere EPUs und Start-Ups zugute, die oftmals vom Wohnungsverband aus arbeiten, ohne ein eigenes Arbeitszimmer zu haben. Dadurch konnten sie ihren Arbeitsplatz bislang nicht steuerlich absetzen.
„Gerade bei jungen Unternehmern liegt der Arbeitsplatz meist im Wohnbereich und ist schwer räumlich abgrenzbar. Mit der steuerlichen Absetzbarkeit schaffen wir nun klare und bessere Rahmenbedingungen für unsere EPUs, die nicht zuletzt 60% der österreichischen Unternehmen ausmachen“, so Schneller.