Das Wirtschaftsparlament hat bei seiner Herbstsitzung alle Anträge des Wirtschaftsbund Burgenland angenommen. Damit kann sich die Wirtschaftskammer nun bei den zuständigen Stellen für die gestellten Forderungen einsetzen. Einer der zentralen Punkte ist die Verlängerung des Handwerkerbonus für das Jahr 2022 und darüber hinaus. „Der Handwerkerbonus sichert vor allem in der kalten Jahreszeit die Arbeits- und Ausbildungsplätze in den Betrieben. Damit ist er ein wichtiger Impuls für die regionale Wirtschaft im Burgenland und soll den Antragwerbern auch in Zukunft rasch und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden“, sagt Direktor Ulf Schneller.
Das aktuelle Programm zur Förderung der Nahversorger seitens des Landes läuft nächstes Jahr aus. Um eine treffsichere und unkomplizierte Förderung der Betriebe sicherzustellen regt der Wirtschaftsbund eine Überarbeitung der Richtlinien an. „Vorrangig wäre die Senkung des Mindestinvestitionsvolumens von 10.000 Euro auf 1.000 Euro“, sagt Schneller. „Hier braucht es einen niederschwelligen Zugang, um Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen für den laufenden Geschäftsbetrieb aber auch für neue Projekte zu vereinfachen.“
Ein wichtiger Punkt zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der heimischen Buchhändler wäre die Verlängerung der Senkung des Mehrwertsteuersatzes von Büchern auf 5%. „Mit der Rückkehr zum alten Modell wären die Betriebe im deutschsprachigen Raum massiv benachteiligt“, begründet Schneller den gestellten Antrag und verweist auf den 2,5%-igen Steuersatz in der Schweiz. „Wir würden es übrigens generell sehr begrüßen, wenn auch in allen anderen Bereichen wie z.B. in der Gastronomie der verminderte Mehrwertsteuersatz verlängert würde.“
Der 75 Euro Nächtigungsbonus für die heimischen Tourismusbetriebe ist eine gute Sache – die Koppelung an die Burgenland Card stimmt die Vertreter der Wirtschaft allerdings nachdenklich. „Das Land Burgenland soll sich aus diesem Grund dafür einsetzen, dass alle Beherbergungsbetriebe des Burgenlandes ohne Einschränkungen die Bonusticket-Aktion nutzen können“, fordert Schneller ein Umdenken bei der bestehenden Regelung. „Ansonsten kommen zahlreiche Unterkunftgeber von Kalch bis Kittsee nicht in den Genuss dieser Förderaktion.“
Die Versorgungssicherheit der Konsumenten wird durch die Güterbeförderer gewährleistet. Die Branche hat allerdings mit Personalmangel zu kämpfen. Gesetzliche Regelungen erschweren den Betrieben das Leben. Schwangere Berufslenkerinnen müssen beispielsweise laut Mutterschutzgesetz im Unternehmen anderweitig eingesetzt werden. „In kleinen Firmen ohne Bürobetrieb ist das aber in der Praxis nicht möglich“, erklärt Schneller. „Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz sollte also dahingehend geändert werden, dass für Berufslenkerinnen ab Beginn des Beschäftigungsverbotes aufgrund einer Schwangerschaft Wochengeld nach dem ASVG durch die ÖGK gewährt wird.“
In einem gemeinsamen Antrag mit dem SWV wird im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein flächendeckender Ausbau der Kinderbetreuung sowie die Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag und die Anpassung der Betreuungszeiten an die Arbeitszeitrealitäten gefordert.
Und ebenfalls mit dem SWV gemeinsam wurde ein Dringlichkeitsantrag bezüglich der geplanten 2,5G Regelung am Arbeitsplatz gestellt. Mit dem Beschluss wird die WKÖ aufgefordert sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, von der Einführung so lange abzusehen bis im Burgenland eine flächendeckende und für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kostenlose PCR-Testinfrastruktur geschaffen ist. Außerdem sollen dreimalige Impfungen – zuletzt mit einem in Österreich anerkannten Impfstoff – als 3G bzw. 2,5G-Nachweis gültig sein. Dies soll auch für einen Antikörpernachweis in Kombination mit einer Impfung eines in Österreich anerkannten Impfstoffes gelten.