Kassabonpflicht für Kleinbeträge abschaffen

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Kassabonpflicht für Kleinbeträge abschaffen

Seit 1. Jänner 2016 gilt in Österreich die Belegerteilungspflicht. Der Kunde muss bei Barzahlung den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb des Geschäftes mitnehmen. Falls die Finanz eine Kontrolle durchführt, sollte man den Beleg herzeigen können. Sanktionen für Kunden, die Quittungen nicht mitnehmen oder von ihrer Mitwirkungspflicht nicht Gebrauch machen, gibt es allerdings nicht. Diese Regelung gilt unabhängig von der Höhe des Betrages.

Etwa 50% aller Zahlungen in Österreich liegen unter 12,40 Euro. Alleine diese Kassenbons haben einen Papierverbrauch von 655 km pro Tag – das entspricht der Strecke von Bregenz bis zum Neusiedlersee! Eine Fläche in der Größe von 3 Fußballfeldern mit rund 1.000 Bäumen pro Jahr wird an Ressourcen zur Herstellung dieser überflüssigen Zettelwirtschaft benötigt.

Zudem sind die Belege auf Thermopapier gedruckt, das gesundheitsschädliches Bisphenol-S enthält. Werden diese nicht richtig im Sondermüll, sondern mit dem Altpapier entsorgt, kann der Stoff über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier in die Umwelt gelangen. Durch die Belegerteilungspflicht entsteht also unnötig viel Bürokratie, Aufwand und zusätzliche Belastungen für die Umwelt.

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