Möglichkeit zur Korrekturmeldung

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Möglichkeit zur Korrekturmeldung

Bei der Antragstellung für Unterstützungen im Zuge der COVID19-Krise mussten unsere Unternehmer zum Teil auf Schätzwerte und Prognosen zurückgreifen. Dadurch können im Zuge der Kontrollen nun teilweise Unterschiede zu den tatsächlichen Zahlen auftreten. Um mögliche Missverständnisse bereits im Vorfeld zu klären, kann seit 1. August für allenfalls zu hoch erhaltene Wirtschaftshilfen eine Korrekturwunschmeldung bei der COFAG abgegeben werden.  

Für Fragen gibt es auch zwei Telefon-Hotlines seitens der COFAG. Die Lockdown-Umsatzersatz Hotline ist unter 01 890 78 00 88 erreichbar und die Fixkostenzuschuss-Hotline kann unter 01 890 78 00 11 kontaktiert werden. Mehr Infos zur Korrekturmeldung gibt es auf der Homepage der COFAG.

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