So lautet das Motto des Reparaturbonus der Bundesregierung. Mit dieser Aktion können Privatpersonen eine Förderung für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten geltend machen. Bis zu 200 Euro können in Form eines Gutscheins eingelöst werden. Voraussetzung ist die Durchführung der Reparatur durch einen Partnerbetrieb. Den teilnehmenden Betrieben wird die Hälfte der Bruttokosten jeder Reparatur rückerstattet. Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.
Für die Aktion stehen aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbauinstruments „Next Generation EU“ für die erste Tranche bis Ende 2023 Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt belaufen sich die zur Verfügung gestellten Förderungsmittel bis 2026 auf 130 Millionen Euro. Für die Refundierungen stellen die Betriebe ganz einfach einen Antrag über eine Online-Plattform der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Der Zugang dazu wird den Unternehmen mit der Teilnahmebestätigung am Reparaturbonus übermittelt.