Steuerreform als nachhaltiges Entlastungspaket

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Steuerreform als nachhaltiges Entlastungspaket

„Wir freuen uns, dass mit der Steuerreform viele unserer Forderungen umgesetzt wurden: Unternehmen werden künftig entlastet, die Kaufkraft der Bevölkerung gestärkt und die Konjunktur belebt. Das ist das richtige Paket, um nach der Krise einen nachhaltigen Entlastungschwung zu erreichen“, sagen Direktor Ulf Schneller und Generalsekretär und Abg. z. NR. Kurt Egger.

Durch die Tarifsenkung von kleinen und mittleren Einkommen bleibt allen Erwerbstätigen mehr Netto vom Brutto und die Abgabenquote sinkt weiterhin Richtung 40%. „Wenn alle mehr im Börsel haben, steigt die Kaufkraft im Land, was wiederum direkte wirtschaftliche Wachstumsimpulse setzt“, ist sich Schneller sicher. „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben unsere Wirtschaft weiterhin fest im Griff. Umso wichtiger ist die heute beschlossene Steuerreform, die unseren Betrieben ein Herausinvestieren aus der Krise erleichtert.“

Eine der Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft ist eine Beitragsgutschrift durch die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS). Selbständige bekommen durch diese Gutschrift einen Teil ihrer Krankenversicherungsbeiträge rückerstattet und profitieren durch diese Maßnahme mit bis zu 315 Euro pro Jahr. Kleinere Einkommen werden dabei prozentuell stärker entlastet. „Durch die jährliche Gutschrift profitieren insbesondere einkommensschwächere Selbständige. Durch die finanzielle Entlastung wird auch der Anreiz gestärkt, ein Unternehmen zu gründen“, so Egger.

Durch einen Maßnahmenmix werden von EPUs bis hin zu Großunternehmen alle eine Entlastung spüren. Beispielsweise durch die Anhebung des Gewinnfreibetrages auf 15%, die Einführung des Investitionsfreibetrages und die pauschale Absatzbarkeit des Arbeitszimmers. Zudem wird sich die Senkung der KöSt von 25% auf 23% positiv auf die Beschäftigung, das BIP und Investitionen auswirken.

Durch die Carbon Leakage erhalten besonders CO2-intensive Unternehmen eine Entlastung von 150 Millionen Euro. Zudem hilft die Härtefallregelung stark belasteten Betrieben. „Die stufenweise CO2-Bepreisung in Kombination mit Kompensationsmaßnahmen ist eine Ökologisierung mit Hausverstand und schafft Planungssicherheit für heimische Betriebe“, so Egger.

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