Im Zuge der Coronakrise wurden in den letzten Monaten zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die nun langsam auslaufen. „Hier gilt es rechtzeitig mit den zuständigen Stellen wie Finanzamt, Sozialversicherung oder Hausbank Kontakt aufzunehmen“, sagt Direktor Ulf Schneller. „In persönlichen Gesprächen können gemeinsam passende Lösungen für den Betrieb erarbeitet werden.“
Die gesetzlich verlängerten Beitrags- und Abgabenstundungen aufgrund von COVID Betroffenheit enden zum Teil bereits Ende März. Es gibt aber bereits Lösungsansätze für die Unternehmen, die unsere Betriebe vor finanziellen Schwierigkeiten bewahren sollen. Durch ein neues 2 Phasen-COVID-19-Ratenzahlungsmodell sollen zum Beispiel bei der Finanz Liquiditätsprobleme aufgrund aufgestauter Rückstände verhindert werden. Ein entsprechender Antrag muss bis 31. März über FinanzOnline gestellt werden. Auch in der Sozialversicherung steht den Unternehmen ein elektronischer Antrag für das Ratenzahlungsmodell seit Anfang März in WEBEKU zur Verfügung.
„Für Individuallösungen rechtzeitig mit der Sozialversicherung Kontakt aufnehmen“
Helmut Tury, stv. Vorsitzender SVS-Landesausschuss Burgenland
Die SVS hingegen bietet für weitere Zahlungserleichterungen individuelle Lösungen an. Aus diesem Grund versendet sie auch Mahnungen. Diese sind als Aufruf zu verstehen, sich bei der SVS zu melden, um auf den Einzelfall zugeschnittene Pakete zu schnüren. Das können neuerliche Stundungen, Ratenzahlungen oder die Herabsetzung der Beitragsgrundlage sein. Die SVS hat versichert, dass sie unbürokratisch vorgeht und gemeinsam mit den Selbstständigen jeweils passende Lösungen sucht. „Ich bitte, sich rechtzeitig zu melden, damit man über weitere Stundungen oder Ratenzahlungen beraten kann, um das Unternehmen nicht in eine finanzielle Schieflage zu bringen“, erklärt Helmut Tury, stellvertretender Vorsitzender des SVS-Landesausschusses Burgenland.