Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss

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Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss

Am 7. November startet die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss. Durch den Energiekostenzuschuss unterstützt die Bundesregierung energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe. Insgesamt stehen für den Energiekostenzuschuss 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Die gesetzliche Grundlage für die Förderung wurde im Oktober beschlossen, derzeit liegen die Förderrichtlinien bei der EU-Kommission zur Notifikation.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft wird der Zuschuss von der aws, der Förderbank des Bundes, abgewickelt. Ab 7.11.2022 bis 21.11.2022 ist eine Voranmeldung für Unternehmen im Fördermanager der aws möglich. Diese Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses verpflichtend. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022.

Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt.

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