Wirtschaftsbund begrüßt Abschaffung der kalten Progression

© Foto: Wirtschaftsbund Burgenland/Mädl

Wirtschaftsbund begrüßt Abschaffung der kalten Progression

„Mit der Abschaffung der kalten Progression wurde eine langjährige Forderung des Wirtschaftsbundes umgesetzt. Die Bundesregierung hat damit die wirksamste wirtschaftliche Entlastungs- und Leistungsanreizmaßnahme seit Jahren getroffen. Vor allem der Mittelstand, der als tragende Säule der Gesellschaft maßgeblich zum Wohlstand in Österreich beiträgt, wird durch die Abschaffung der kalten Progression entlastet“, sagt Generalsekretär und Abg. z. NR. Kurt Egger.

Maßnahmen zur Valorisierung der Sozialleistungen und Abschaffung der kalten Progression:

  • Ab 1. Jänner werden Sozial- und Familienleistungen (u.a. Kranken-, Reha-, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag) erstmalig entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst.
  • Automatisch an die Inflation (im Ausmaß von zwei Dritteln) angepasst werden Einkommenssteuer-Grenzbeträge (mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes von 55%), Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge, Verkehrsabsetzbeträge usw.
  • Das verbleibende Drittel der Inflationsrate wird jährlich für Entlastungsmaßnahmen verwendet. Das dafür zur Verfügung stehende Volumen fußt auf dem Progressionsbericht, der durch IHS und WIFO erhoben wird. Auf dieser Grundlage fasst der Ministerrat einen Beschluss, wie mit den Einnahmen Menschen entlastet werden sollen.
  • Die von WIFO und IHS errechnet schleichende Steuererhöhung hat ein Volumen von 1,85 Mrd. Euro. Durch die automatische Anpassung wird um 1,23 Mrd. Euro ausgeglichen.
  • Die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen werden über die Höhe der Inflationsrate erhöht. Das bedeutet: insbesondere niedrige und mittlere Einkommen werden über die Inflationsrate hinausgehend entlastet.
  • Die Absetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbeträge, Pensionistenabsetzbeträge) werden in Höhe der vollen Inflation angepasst.
  • Die sonstigen Tarifstufen der Einkommsteuergrenzbeträge werden mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht.

„Ein großer Dank geht an Bundeskanzler Karl Nehammer und Finanzminister Magnus Brunner für ihren unermüdlichen und konsequenten Einsatz für Wirtschaft und Wohlstand in Österreich! Die Abschaffung der kalten Progression ist ein historischer Schritt und eine nachhaltige Entlastungsmaßnahme für unser Land und unsere Bevölkerung“, so Egger abschließend.

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