Bürokratie kostet Österreich Jahr für Jahr rund 15 Milliarden Euro (3,8 % des BIP) und nimmt unseren Betrieben zunehmend die Luft zum Atmen. In den letzten drei Jahren ist der Aufwand bei 60 % der Unternehmen weiter gestiegen. Im Ministerrat wurde auf unsere Initiative ein erstes Entbürokratisierungspaket mit 113 Maßnahmen eingebracht. Das Paket stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und verschafft Unternehmen spürbare Entlastung und neuen Handlungsspielraum.
Einige Maßnahmen im Detail:
Verkürzung von Verfahrensdauern und Senkung von Verfahrenskosten
• Amtssachverständige flexibel einsetzen (bundesländerübergreifend/gebietskörperschaftsübergreifend), um Verzögerungen zu vermeiden und Verfahren zu beschleunigen.
• Nichtamtliche Sachverständige leichter heranziehen, wenn Amtssachverständige fehlen, besonderer Bedarf besteht oder Beschleunigung möglich ist.
• Bundesländer sollen Sachverständigenpools für Genehmigungsverfahren schaffen, um Ressourcen besser zu nutzen, Verfahrensdauer und -kosten spürbar zu senken. Wegfall der Dezentralisierung erhöht die Flexibilität bei der Terminplanung für Verhandlungen. Zudem werden Reisezeiten und -kosten durch eine effizientere Einsatzplanung
Modernisierung AVG-Großverfahren ab 1. Jänner 2026
• Große Genehmigungsverfahren bekommen eine klare Struktur. Teile eines Projekts können künftig einzeln abgeschlossen werden, das spart Zeit und verhindert ständige Verzögerungen.
• Späte Eingaben nach dem Abschluss eines Abschnitts werden nicht mehr berücksichtigt. Das bringt Planungssicherheit.
• Die Zustellung wird einfacher: Statt hunderte Briefe zu schicken, reicht eine digitale Veröffentlichung, und zwar schon ab 50 Beteiligten (bisher 100).
Ergebnis: Weniger Papier, weniger Blockaden, mehr Geschwindigkeit bei großen Projekten (z. B. neue Schnellstraße, großer Industriebau).
EStG-Vorschreibung mit QR-Code
Die einfache und fristgerechte Bezahlung von Steuern liegt sowohl im Interesse des Staates als auch der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Um die Überweisung von Finanzamtszahlungen zu erleichtern, sollen die Informationen über Steuervorauszahlungen zur Einkommensteuer mit einem QR-Code versehen werden.
One Stop Shop für Förderungen
Es wird ein bundesweiter digitaler One-Stop Shop für die Vergabe und Abrechnung von Förderungen, mit dem Ziel Verfahren zur Vergabe von Förderungen zu vereinheitlichen, geschaffen.
Anhebung der Buchführungsgrenzen in UGB und BAO
Aufgrund der Teuerung der vergangenen Jahre ist eine Anpassung der Buchführungsgrenze im UGB und in der BAO notwendig, um sicherzustellen, dass nur Unternehmen, die eine bestimmte Betriebsgröße erreichen, der Buchführungspflicht unterliegen. Die Schwellenwerte für die Buchführungspflicht bestehen seit Jahren unverändert. Daher sollen die bestehenden Umsatzgrenzen für die Buchführungspflicht in § 189 UGB von 700.000 EUR bzw. 1 Mio. EUR auf 1 Mio. EUR bzw. 1,5 Mio. EUR erhöht werden. Zudem soll die Umsatzgrenze in § 125 BAO von 700.000 EUR auf 1 Mio. EUR erhöht werden.
Vereinfachung und Digitalisierung UVP-Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird kräftig beschleunigt und für alle Beteiligten übersichtlicher gemacht. Alte Regeln werden entrümpelt, Verfahren gestrafft.
Ziel: Mehr Tempo, weniger Bürokratie, klare Regeln, damit wichtige Projekte wie z.B. eine neue Bahnstrecke deutlich schneller realisiert werden können.
One-Stop-Shop bei Genehmigungs- und Bauverfahren
Wir bündeln die Behördenzuständigkeit in parallelen Bau- und Betriebsanlagenverfahren zu einem einzigen One-Stop-Shop, indem die gesamte Baugenehmigung ins Betriebsanlagenverfahren integriert wird. Ziel: ein Projekt, ein Verfahren, ein Bescheid.
Alte Betriebsanlage – neue Chancen und Vermeidung von Flächenversiegelung und Leerstand
Anlagen können nunmehr auch bei Nichtbetrieb von bis zu 10 Jahren flexibel weitergenutzt oder adaptiert werden, ohne jedes Mal ein neues Verfahren zu starten. Wir stellen klar, wie General- und Spezialgenehmigungen zusammenhängen, damit bestehende Anlagen flexibler genutzt werden können und – unter Gewährleistung von Umwelt- und Nachbarschaftsschutz – dadurch Bodenversiegelung, Ressourcenverbrauch und Hürden bei Betriebsübergaben reduziert werden.
PV & E-Ladestationen werden vollständig genehmigungsfrei
Schneller Ausbau statt langer Verfahren – Betriebe können PV-Anlagen und Ladestationen sofort errichten. Kostenvorteil für Unternehmen – keine Gutachten, keine Verfahrenskosten, keine Verzögerungen und Investitionen rechnen sich schneller.
Bewahrung der Genehmigungsfreiheit von Betriebsanlagen
Nach jetziger Rechtslage löst die Anbringung von Außenaggregaten zur Klimatisierung und/oder Lüftung eine Betriebsanlagengenehmigungspflicht aus. Wir stellen sicher, dass genehmigungsfreie Betriebsanlagen genehmigungsfrei bleiben, ohne den Nachbarschutz einzuschränken.
Beraten statt Strafen
Der bereits in der Gewerbeordnung verankerte Grundsatz „Beraten statt Strafen“ wird ausdrücklich bekräftigt und hinsichtlich seiner Anwendung im Vollzug klargestellt. Die Behörden werden angehalten, diesen Grundsatz bei geringfügigen und rasch behebbaren Verstößen konsequent umzusetzen, bevor verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Ziel ist ein einheitlicher Vollzug, der Betriebe entlastet.
Erweiterung der Grace-Period
Die Grace Period wird von drei auf fünf Jahre verlängert, um Nachfolgen leichter und wirtschaftlich stabiler zu gestalten. Neue vorgeschriebene Auflagen müssen erst nach einer Frist von bis zu fünf Jahren eingehalten werden. Damit unterstützen wir rund 3.000 Familienbetriebe pro Jahr, die einen Generationenwechsel erfolgreich bewältigen müssen.