Viel erledigt, aber noch einiges zu tun

© Foto: Wirtschaftsbund Burgenland/Hollunder

Viel erledigt, aber noch einiges zu tun

Energiekrise, Inflation und Fachkräftemangel – die heimischen Unternehmen waren und sind im heurigen Jahr mit jeder Menge Herausforderungen konfrontiert. „Trotz allem wollen wir uns zum Jahreswechsel aber auch noch einmal die Dinge in Erinnerung rufen, die wir auf der Haben-Seite verbuchen können“, sagen Landesobmann Peter Nemeth und Direktor Ulf Schneller. „Und wir werfen natürlich auch einen Blick auf anstehende Vorhaben für die nächsten Monate.“  

Ein ganz wichtiger Punkt ist die Abschaffung der kalten Progression. Die Steuergrenzen werden künftig jedes Jahr automatisch um zwei Drittel der jeweiligen Inflation angehoben. Das übrige Drittel wird für spezifische Entlastungen verwendet.

Gleichzeitig wurde die Einkommensteuer in den letzten Jahren schrittweise gesenkt – daraus ergibt sich eine jährliche Steuerentlastung von bis zu 1.230 Euro. 

Außerdem wird der Körperschaftssteuersatz wird ab dem Jahr 2024 auf 23 % gesenkt. Dadurch werden die österreichischen Unternehmen mit insgesamt 700 Mio. Euro jährlich entlastet. Der Gewinngrundfreibetrag wird nächstes Jahr um 10% auf 33.000 Euro angehoben werden.

Bereits umgesetzt sind die Senkungen der Unfallversicherungsbeiträge um ein Zehntelprozent und der Dienstgeberbeiträge für den Familienlastenausgleichsfonds um zwei Zehntelprozent. Ersparnis für die Unternehmen: bis zu 600 Mio. Euro pro Jahr.

Die Grenze für sofort abschreibbare geringwertige Wirtschaftsgüter wurde 2023 auf 1.000 Euro erhöht. Für Kleinunternehmer wurde der für die einkommenssteuerliche Pauschalierung maßgebliche Betrag um 5.000 Euro auf 40.000 Euro (Netto ohne Umsatzsteuer) erhöht.

Selbständige haben jetzt außerdem die Möglichkeit, pauschale Aufwendungen für die betriebliche Nutzung der Wohnung bis zu 1.200 Euro geltend zu machen (z.B. für Miete, Strom oder Heizung).

Für Pensionisten, die bereits im Regelpensionsalter sind und weiterarbeiten, entfallen bis 2025 die Pensionsversicherungsbeiträge des Dienstgebers.

Der Freibetrag für Überstunden wird von 100 auf 120 Euro, der für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen von 300 auf 400 Euro erhöht. Darüber hinaus werden für zwei Jahre weitere acht Überstunden im Ausmaß von insgesamt 200 Euro steuerfrei gestellt.

Beim Thema Energie wurde mit den Energiekostenzuschüssen I und II ein wichtiges Instrument zur Entlastung der Betriebe auf Schiene gebracht.  Für Kleinst- und Kleinbetriebe wurde ein eigenes Pauschalfördermodell umgesetzt.

Zusätzlich sind spezifischen Energieabgaben, wie z.B. Netzgebühren für Strom und Gas um rund 90 % gesenkt worden.

In die Wege geleitet bzw. umgesetzt wurden auch Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel. Im ersten Halbjahr 2023 wurden 3.795 Rot-Weiß-Rot-Karten ausgestellt – verglichen mit demselben Zeitraum 2022 bedeutet das eine Steigerung um 47 %.

Die Bundesregierung investiert bis 2030 4,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Kinderbetreuung. Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Ab dem 1. Januar 2024 entfallen sämtliche Prüfungsgebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen. Der Bund übernimmt die Kosten für den ersten und zweiten Prüfungsversuch in Modulprüfungen für Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung.

Die Veränderungen in der Arbeitswelt erfordern praxisnahe Formen der beruflichen Höherqualifikation und eine stärkere gesellschaftliche Anerkennung für berufliche Kompetenzen. Daher sollen ab Mai 2024 anerkannte Abschlüsse für Berufspraktiker geschaffen werden, die gleichwertig zu allgemeinen und hochschulischen Bildungsabschlüssen sind.

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